Rechtsprechung
BGH, 31.07.1996 - 1 StR 270/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unterlassene Feststellung eines möglichen freiwilligen Rücktritts von der versuchten gefährlichen Körperverletzung - Rücktritt vom unbeendeten Versuch durch bloßes Nicht-weiter-Handeln - Natürliche Handlungseinheit schnell aufeinander abgefeuerter Schüsse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 52
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1997, 128
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 1 StR 270/96
Von einem unbeendeten Versuch kann der Täter durch bloßes Nicht-weiter-Handeln zurücktreten (BGHSt 39, 221, 230/231).Unbeendet ist der Versuch, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung nach seinem Kenntnisstand nicht mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs rechnet und die Vollendung aus seiner Sicht noch möglich ist (BGHSt 39, 221, 227).
Einem strafbefreienden Rücktritt stünde nicht entgegen, hätte der Angeklagte nur deshalb von weiteren ihm möglichen Handlungen abgesehen, weil er glaubte, sein vorgreifliches Handlungsziel erreicht zu haben (BGHSt 39, 221).
- BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92
Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft); …
Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 1 StR 270/96
Die danach gebotene Aufhebung des Schuldspruchs umfaßt auch den Schuldspruch wegen des tateinheitlich abgeurteilten Waffendelikts (vgl. BGH NJW 1993, 2252 m.w.Nachw.).
- BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00
Nicht geringe Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Wirkstoffgehalt; …
War diese noch nach Abgabe des Schusses mit weiterer Munition versehen und hätte der Angeklagte dennoch von einem weiteren Einsatz der Waffe abgesehen, wäre ein freiwilliges Aufgeben der Tat, für das der Zweifelsgrundsatz gilt (…vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 5 a.E.), nicht ausgeschlossen (vgl. BGH StV 1997, 128;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 3, 8 und Versuch, unbeendeter 32).